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Personenschleusen

Sogenannte Personenschleusen dienen der Zutrittskontrolle zu Sicherheitsbereichen. Personenschleusen bestehen in der Regel aus einem Schleusenraum oder Empfang, in dem Besucher an einer, durch Panzerglas gesicherten Schalteranlage ihre Identität und Besuchsberechtigung nachweisen. Der Bedienstete an der Schalteranlage steuert die äußere und innere Schleusentür durch eine Türsteuerungsanlage. Nach der Freigabe durch den Bediensteten wird die innere Schleusentür für den Besucher geöffnet. Während der Öffnung ist die äußere Tür schleusenartig automatisch verriegelt.

Ist der Schleusenraum durch mehrere Türen zugänglich, so ist darauf zu achten, dass alle sicherheitsrelevanten Türen in das Schleusenkonzept einbezogen werden.

Siehe hierzu auch die weiteren Informationen unter

 

Sicherheitstüren

Schleusentüren

Schleusensteuerung / Schleusensteuerungsanlagen

Türsteuerung / Türsteuerungsanlagen

Schalter / Schalteranlagen

näheres zu Personenschleusen

 

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