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Ausbruchhemmende FensterIn geschlossenen Anstalten der forensischen Psychiatrie / Maßregelvollzug werden ausbruchsichere Fenster gefordert. Es wird darauf hingewiesen, dass ausbruchhemmende Fenster nicht mit einbruchhemmenden Fenstern verwechselt werden dürfen. Die in den Normen beschriebenen Prüfszenarien für die Einbruchhemmung sind für die Definition der Ausbruchhemmung völlig ungeeignet. Wir beraten Sie gerne und umfassend. TECHNOLOG fertigt ausbruchhemmende Fenster, die von Landeskriminalämtern und forensischen Kliniken anerkannt sind. näheres zu ausbruchhemmenden Fenstern
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